Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. 1 Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden am Tag arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. 2 Der Beginn der Erwerbsminderungsrente ist in den §§ 99 und SGB VI geregelt. Die meisten vollen EM-Renten beginnen nach Ablauf von 6 Monaten. 3 Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss man einen Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Danach wird geprüft, ob. 4 Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Wir prüfen das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordern wir weitere Gutachten an. Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderung. 5 Früher war es möglich, bereits ab 63 Jahren die Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge zu erhalten. Seit wird diese Altersgrenze von 63 Jahren für eine abschlagsfreie Rente schrittweise auf das Lebensjahr angehoben. 6 Von der Neuregelung werden ab 1. Juli alle profitieren, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 20begonnen hat. Zusätzlich werden alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten. 7 Die neu berechnete EM-Rente wird ab dem 1. Juli automatisch vom Rentenservice überwiesen. Die Erhöhung muss nicht beantragt werden. Übrigens: Die jährliche Rentenanpassung, die jeweils am 1. Juli erfolgt, hat nichts mit dem Gesetz zu tun. Von ihr profitieren alle Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, egal ob Bestands- oder Neurentner. 8 Der Beginn der Erwerbsminderungsrente: nach 6 Monaten geht es los! Im Gesetz steht, dass befristete Renten wegen verminderter Erwerbsminderung nicht vor Beginn des 7. Kalendermonates nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet werden. 9 Teilweise Erwerbsminderung. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze bei rund 35 Euro. Volle Erwerbsminderung. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei rund 17 Euro. erwerbsminderungsrente tipps 10