Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in § 28, dass nur ausbilden darf, wer über die persönliche und fachliche Eignung dazu verfügt. 1 Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich dazu geeignet ist. So legt es das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in § 28 fest. 2 Die Ausbildereignungsprüfung ist eine Prüfung, in der künftige Ausbilderinnen und Ausbilder ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung. 3 Vereinfacht ausgedrückt sagt die Ausbildereignung aus, dass Sie zum Ausbilder geeignet sind. Das bedeutet, dass Sie erstens das berufliche Know-. 4 Im Handwerk ist die Ausbildereignung traditionell Teil der Meisterqualifikation. Im Bereich der zulassungspflichtigen Handwerke ist dies nach wie vor der Fall. Für die Ausbildung in zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben ist die Ausbildereignung entsprechend AEVO nachzuweisen. 5 Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) regelt, über welche Kenntnisse sie verfügen müssen und wie diese nachzuweisen sind. Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich dazu geeignet ist. So legt es das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in § 28 fest. 6 Als Ausbilder wird bezeichnet, wer die Ausbildungsinhalte einer Ausbildung in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermittelt und dazu die Eignungsanforderungen erfüllt. [1] Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland Ausbildung in Deutschland Voraussetzung für die Prüfung gemäß AEVO. 7 Die Ausbildereignungsprüfung ist auch als Prüfung der Ausbildung zum Ausbilder (AdA) bekannt. Ist also die Rede von einem AdA-Schein, ist damit der Ausbilderschein gemeint. Wer dieses Zertifikat erwirbt, erhält damit eine Ausbildungsbefähigung – allerdings noch keine Berechtigung. 8 Die Ausbilderprüfung (umgangssprachlich „Ausbilderschein“) ist die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse. Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. 9 Die Ausbildung der Ausbilder (AdA) ist eine Weiterbildungsmaßnahme, die bundesweit nach den gleichen Regeln und Standards durchgeführt wird. Grundlage der AdA ist die Ausbildereignungsverordnung (AEVO), eine seit gültige Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. aevo abkürzung 10